Im Zuge der Anerkennung durch H+ hat Selbsthilfe Schweiz das ursprüngliche Konzept im Jahr 2025 überarbeitet und weiterentwickelt. Die Umsetzung der Anpassungen stellte sowohl für uns als auch für die beteiligten Kooperationspartner – Spitäler und Kliniken – eine Herausforderung dar. Umso erfreulicher ist es, dass alle kooperierenden Institutionen signalisiert haben, das Modell SHF weiterhin umzusetzen.
Was ändert sich?
Vor allem die Rahmenbedingungen wurden angepasst. So hat Selbsthilfe Schweiz beispielsweise die Gültigkeit der Auszeichnung SHF von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem wurden Unterlagen und Arbeitsinstrumente vereinfacht, wodurch sich der administrative Aufwand für alle Beteiligten reduziert.
Neu müssen sich Spitäler und Gesundheitsinstitutionen, die das Modell SHF anwenden möchten, für eine Netzwerkpartnerschaft bei Selbsthilfe Schweiz anmelden. Diese Partnerschaft ist ab 2027 kostenpflichtig.
Neu kann das Modell SHF mit oder ohne Auszeichnung umgesetzt werden. Spitäler und Gesundheitsinstitutionen, die eine Auszeichnung möchten, erhalten alle vier Jahre ein Qualitätsberatungsgespräch vor Ort durch Selbsthilfe Schweiz. Institutionen, die keine Auszeichnung anstreben, werden alle vier Jahre auf Grundlage ihrer eingereichten Unterlagen überprüft.
Dank der Anerkennung des Modells SHF durch H+ können Spitäler, die das Modell erfolgreich umsetzen, dieses im Handlungsfeld Patientenzentriertheit als Qualitätsverbesserungsmassnahme (QVM) ausweisen.
Künftig können auch ambulante Gesundheitsinstitutionen das Modell SHF umsetzen. Erfahrungen aus der Projektphase sowie Rückmeldungen von Vertreter:innen der Selbsthilfegruppen zeigen, dass Patient:innen häufig erst nach der Hospitalisation – also während der Nachsorge – Interesse an Selbsthilfeangeboten entwickeln. Selbsthilfe BE plant deshalb, künftig auch Kooperationen mit ambulanten Gesundheitsorganisationen wie beispielsweise Ärztezentren oder Spitex-Organisationen aufzubauen.
Pia Wegmüller
Projektkoordination